Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet dar.
Er zeigt die Nutzungen und Planungen in den verschiedenen Stadtteilen auf, wie z. B. Flächen zum Wohnen, gewerbliche Bereiche, Flächen für die Landwirtschaft oder Bereiche für Erholungszwecke und den Naturschutz.
Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitende Bauleitplanung behördenverbindlich und bildet die Grundlage für spätere rechtsverbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne). Aus dem Flächennutzungsplan kann ein Bauinteressent also nur eine erste generelle Einschätzung über die Genehmigungsfähigkeit eines bestimmten Bauvorhabens ableiten, jedoch hat er darauf begründet auf die Durchführung seines Bauvorhabens keinen rechtlichen Anspruch. Das Vorhaben selbst muss den jeweiligen Vorgaben der verbindlichen Bauleitplanung - des jeweiligen Bebauungsplans - entsprechen.
Da sich die Ziele der Stadtentwicklung ändern können, z. B. bei einem steigenden Bedarf an Wohnbauland, wird der Flächennutzungsplan ca. alle fünfzehn Jahre überarbeitet bzw. neu aufgestellt. Das ist auch in Castrop-Rauxel derzeit der Fall. Weitere Informationen zur Neuaufstellung des Flächennutungsplans finden Sie unter dem Punkt "FNP 2025“.
Verfahrensstand
Informationen
Download von Gutachten und Fachbeiträgen


